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Miet- und WEG-Recht

Ihr gutes Recht rund um Wohnung und Wohneigentum.

Kaum ein Rechtsgebiet betrifft so unmittelbar den Alltag: Es geht um Ihr Zuhause oder um Ihre Immobilie. Ich vertrete Mieterinnen und Mieter, private Vermieter und Wohnungseigentümer – selbstverständlich nie in derselben Sache. Dieser Blick auf alle Seiten hilft, viele Konflikte zu lösen, bevor sie vor Gericht landen.

Altbaufassade mit hohen Fenstern und Fahrrad am Hauseingang – Symbolbild, KI-generiert
Symbolbild, KI-generiert

Kündigung & Eigenbedarf

Für Mieter: Eine Kündigung – gerade wegen Eigenbedarfs – ist längst nicht immer wirksam. Ich prüfe, ob das berechtigte Interesse des Vermieters trägt (§ 573 BGB), ob Formfehler vorliegen und ob Ihnen der Widerspruch nach der Sozialklausel (§ 574 BGB) offensteht. Für Vermieter: Ich setze wirksame Kündigungen auf und begleite Sie bis zur Räumung – sauber begründet, damit sie vor Gericht hält.

Gut zu wissen: Mieter aufgepasst: Der Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen. Warten Sie mit der Beratung nicht bis kurz vor knapp.

Mietminderung & Mängel

Schimmel, Heizungsausfall, Baulärm: Bei erheblichen Mängeln mindert sich die Miete kraft Gesetzes (§ 536 BGB) – aber der Weg dahin hat Tücken. Der Mangel muss zuerst angezeigt werden, und wer zu viel mindert, riskiert im schlimmsten Fall selbst die Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Ich sage Ihnen, welche Quote realistisch ist, und setze Mängelbeseitigung und Minderung durch. Vermieter unterstütze ich dabei, unberechtigte Minderungen abzuwehren.

Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) muss viele Voraussetzungen einhalten: korrekte Begründung, Jahressperrfrist, Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren – in Frankfurt und anderen angespannten Wohnungsmärkten 15 Prozent. Ich prüfe, ob Sie zustimmen müssen, und antworte fristgerecht. Vermietern helfe ich, Erhöhungen und Modernisierungsumlagen (§ 559 BGB) rechtssicher umzusetzen.

Nebenkostenabrechnung

Ein Großteil der Nebenkostenabrechnungen ist fehlerhaft – falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Positionen, verspätete Abrechnung. Der Vermieter muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 BGB); danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Ich prüfe Ihre Abrechnung, nehme Belegeinsicht und wehre unberechtigte Nachzahlungen ab – oder erstelle sie für Vermieter von vornherein korrekt.

Gut zu wissen: Auch für Mieter läuft eine Frist: Einwendungen gegen die Abrechnung müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erhoben werden.

Kaution & Auszug

Beim Auszug wird oft um Kaution und Schönheitsreparaturen gestritten. Viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam – dann müssen Sie beim Auszug gar nicht streichen. Ich prüfe Ihren Vertrag, fordere die Kaution samt Zinsen zurück und wehre überzogene Forderungen aus dem Übergabeprotokoll ab.

Eigentümerversammlung & Beschlussanfechtung (WEG)

Beschlüsse der Eigentümerversammlung binden alle – auch die, die dagegen gestimmt haben. Wer sich gegen einen Beschluss wehren will, muss schnell sein: Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden (§ 45 WEG); sie richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ich prüfe, ob ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, vertrete Sie in der Anfechtung – und verteidige auf Wunsch der Gemeinschaft gefasste Beschlüsse.

Gut zu wissen: Die Monatsfrist des § 45 WEG läuft ab der Beschlussfassung in der Versammlung – nicht erst ab Zugang des Protokolls. Kommen Sie im Zweifel sofort auf mich zu.

Hausgeld, Verwaltung & bauliche Veränderungen (WEG)

Streit ums Wohnungseigentum dreht sich oft um Geld und Zuständigkeiten: Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Hausgeldrückstände, die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder die Frage, wer die Sanierung zahlt. Ich berate Eigentümerinnen und Eigentümer ebenso wie Gemeinschaften – auch zu baulichen Veränderungen (§ 20 WEG), auf die seit der WEG-Reform in bestimmten Fällen ein Anspruch besteht, etwa für Ladeinfrastruktur, Barrierefreiheit oder Einbruchsschutz.

Häufige Fragen zum Miet- und WEG-Recht

Mir wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt – muss ich ausziehen?

Nicht automatisch. Der Eigenbedarf muss konkret begründet und tatsächlich vorhanden sein; vorgeschobener Eigenbedarf macht die Kündigung unwirksam und kann sogar Schadensersatzansprüche auslösen. Außerdem kann der Widerspruch nach der Sozialklausel in Härtefällen den Verbleib in der Wohnung sichern. Lassen Sie die Kündigung zeitnah prüfen.

Wie viel Miete darf ich bei Mängeln mindern?

Das hängt vom Einzelfall ab – von der Schwere des Mangels und davon, wie stark er die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Wichtig ist die Reihenfolge: erst den Mangel nachweisbar anzeigen, dann mindern. Wer ohne Beratung zu hoch mindert, riskiert Mietrückstände und im Ernstfall die Kündigung.

Meine Nebenkostenabrechnung erscheint mir zu hoch – was kann ich tun?

Sie haben das Recht, die Originalbelege einzusehen. Häufige Fehler sind falsche Verteilerschlüssel und Positionen, die gar nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen. Einwendungen müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung geltend machen – danach sind sie ausgeschlossen.

Wie lange kann ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten?

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Gericht eingehen und innerhalb von zwei Monaten begründet werden (§ 45 WEG). Nach Ablauf der Frist wird auch ein fehlerhafter Beschluss bestandskräftig – nichtig ist er nur in seltenen Ausnahmefällen.

Fenster, Dach, Leitungen – wer zahlt die Reparatur in der WEG?

Grundsätzlich gilt: Was zum Gemeinschaftseigentum gehört – dazu zählen in aller Regel Dach, Fassade, tragende Wände und auch die Fenster –, saniert die Gemeinschaft auf gemeinsame Kosten. Die Teilungserklärung kann aber abweichende Regelungen enthalten. Genau da lohnt der prüfende Blick, bevor Sie zahlen oder einen Beschluss hinnehmen.

Vertreten Sie Mieter oder Vermieter?

Beide – Mieterinnen und Mieter ebenso wie private Vermieter und Wohnungseigentümer, nie in derselben Sache. Das ist in diesem Rechtsgebiet üblich und ein Vorteil: Wer weiß, wie die andere Seite denkt und argumentiert, findet schneller tragfähige Lösungen.

Und was kostet das?

Viele miet- und WEG-rechtliche Fragen – etwa die Prüfung einer Nebenkosten­abrechnung, einer Kündigung oder eines Beschlusses – sind überschaubare, gut kalkulierbare Mandate. Sie erfahren vor der Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen.

Alles zu den Kosten →
Porträt von Rechtsanwältin Humera Cevahir

Verfasst von

Rechtsanwältin Humera Cevahir