Was kostet das?
Die Sorge vor unkalkulierbaren Kosten hält viele davon ab, ihr gutes Recht durchzusetzen. Deshalb gilt bei mir: Sie erfahren vor der Mandatserteilung, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.
Die Erstberatung
Der erste Anruf, in dem Sie Ihr Anliegen kurz schildern und wir klären, ob ein Beratungstermin sinnvoll ist, kostet Sie selbstverständlich nichts. Die Erstberatung selbst – telefonisch oder in der Kanzlei – ist dagegen eine anwaltliche Leistung und daher kostenpflichtig. Dafür bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung: Welche Möglichkeiten haben Sie, welche Risiken bestehen, und lohnt sich der nächste Schritt? Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Vergütung gesetzlich gedeckelt: Sie beträgt höchstens 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Beauftragen Sie mich im Anschluss mit dem Mandat, wird die Erstberatungsgebühr nach den gesetzlichen Regeln auf die weitere Vergütung angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG) – die Erstberatung kostet Sie dann im Ergebnis nichts extra. Die konkreten Konditionen nennen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung.
Wie sich Anwaltskosten berechnen
Anwaltskosten sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert – also dem Wert dessen, worum es in Ihrer Sache geht. Alternativ kann eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Was in Ihrem Fall passt, besprechen wir offen im Erstgespräch.
Rechtsschutzversicherung
Sie sind rechtsschutzversichert? Dann übernimmt Ihre Versicherung die Kosten in vielen Fällen ganz oder teilweise. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe
Wer sich anwaltliche Hilfe nicht leisten kann, muss auf sie nicht verzichten: Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe, für gerichtliche Verfahren Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe. Ich sage Ihnen, ob das für Sie in Betracht kommt, und helfe beim Antrag.
Gut zu wissen: Bauen und Rechtsschutz
Eine Besonderheit, die viele erst im Streitfall entdecken: Private Rechtsschutzversicherungen schließen Auseinandersetzungen rund um Neubau, Umbau und Baufinanzierung in aller Regel aus. Umso mehr lohnt es sich, den Bau- oder Bauträgervertrag vor der Unterschrift prüfen zu lassen – das ist ein überschaubares, klar kalkulierbares Mandat. Im Miet- und WEG-Recht springt die Rechtsschutzversicherung mit Wohnrechtsschutz-Baustein dagegen häufig ein.
Vergütungsvereinbarung: Stundensatz oder Pauschale
Wo es zu Ihrem Anliegen passt, schließe ich mit Ihnen eine angemessene Vergütungsvereinbarung – entweder auf Stundenbasis oder als Pauschale, etwa für klar umrissene Aufgaben wie eine Vertrags- oder Beschlussprüfung. Die Konditionen halten wir vor Mandatserteilung schriftlich fest, damit Sie jederzeit wissen, woran Sie sind.
Häufige Fragen zu den Kosten
Wonach richtet sich die Höhe der Anwaltsgebühren?
In der Regel nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert dessen, worum es in Ihrer Sache geht. Die Berechnung folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alternativ kann eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein; was in Ihrem Fall passt, besprechen wir offen im Erstgespräch.
Wird die Erstberatung angerechnet, wenn ich Sie anschließend beauftrage?
Ja. Beauftragen Sie mich im Anschluss mit dem Mandat, wird die Erstberatungsgebühr nach den gesetzlichen Regeln auf die weitere Vergütung angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG) – im Ergebnis kostet die Erstberatung Sie dann nichts extra.
Was ist eine Vergütungsvereinbarung?
Eine schriftliche Abrede über die Vergütung – entweder auf Stundenbasis oder als Pauschale, etwa für klar umrissene Aufgaben wie eine Vertrags- oder Beschlussprüfung. Die Konditionen halten wir vor Mandatserteilung fest, damit Sie jederzeit wissen, woran Sie sind.
Ich kann mir anwaltliche Hilfe nicht leisten – welche Möglichkeiten habe ich?
Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe, für gerichtliche Verfahren Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe. Ich sage Ihnen, ob das für Sie in Betracht kommt, und helfe beim Antrag.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch bei Bauvorhaben?
In der Regel nicht: Private Rechtsschutzversicherungen schließen Auseinandersetzungen rund um Neubau, Umbau und Baufinanzierung meist aus. Umso mehr lohnt es sich, den Bau- oder Bauträgervertrag vor der Unterschrift prüfen zu lassen. Im Miet- und WEG-Recht springt die Versicherung mit Wohnrechtsschutz-Baustein dagegen häufig ein.
Erfahre ich die Kosten, bevor ich mich entscheide?
Ja. Sie erfahren vor der Mandatserteilung, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen. Bin ich für Sie rechtsschutzversichert tätig, übernehme ich zudem die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.